Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

Die Prüfung ablegen muss jeder "Neuhundehalter".

Als "Neuhundehalter" gilt jeder, wer seinen Hund noch nicht länger als zwei Jahre hält oder wer in den letzten zehn Jahren nicht mindestens durchgängig zwei Jahre nachweislich einen Hund gehalten hat.

Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen und die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung.

Die Sachkundeprüfung kann auch bei uns auf dem Hundeplatz abgelegt werden.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns auf dem Hundeplatz oder unter irjgv-friesoythe@gmx.de.