Übungsplatzordnung 

1. Beachte den Übungsvertrag

2. Alle Hunde sind angeleint auf den Übungsplatz zu führen

3. Bestimmte Hunderassen sind gemäß der Gefahrtierverordnung zu führen (Leine, Maulkorb)

4. Den Weisungen der Übungsleiter ist auf dem Übungsgelände Folge zu leisten

5. Hunde sind erst nach Weisung des Übungsleiters auf das entsprechende Gelände zu entlassen

6. Wenn nicht anders angeordnet, sollen sich Hunde je nach Größe, Alter und Verträglichkeit mit Ihrem Hundeführer im Freispiel auf dem zugewiesenen Gelände aufhalten

7. Jeder Hundehalter hat während der Übungseinheiten und der Pausen seinen Hund zu beobachten und bei Auftreten von aggressivem Verhalten sofort einzugreifen und ggf. anzuleinen

8. Der Hundeführer hat zu akzeptieren, dass der Hund bei Neigung zu aggressivem Verhalten auf Weisung des Übungsleiters angeleint bleiben bzw. einen Maulkorb zu tragen hat

9. Das Füttern fremder Hunde ist zu unterlassen

10. Besucher bzw. Zuschauer haben sich während des gesamten Übungsbetriebes außerhalb des Übungsgeländes (Korridor) aufzuhalten

11. Das Mindestalter des Hundeführers sollte möglichst 10 Jahre betragen

12. Erkrankte Hunde haben bis zu ihrer vollständigen Genesung vom Übungsbetrieb fernzubleiben. Über ansteckende Krankheiten ist der Übungsleiter zu informieren

13. Läufige Hündinnen sind für die Zeit der Läufigkeit, jedoch mindestens 4 Wochen vom Übungsgelände fernzuhalten

14. Das Markieren durch Rüden von Pfosten, Agilitygeräten etc. ist durch den Hundeführer zu unterbinden

15. Voraussetzung zur Teilnahme an der Agilityausbildung ist die Begleithundeprüfung

16. Agility sollte nur mit Hunden betrieben werden, die über einen ausgereiften und gesunden Knochenbau verfügen und nicht übergewichtig sind. Kleine Hunde sollten 12 mittlere Hunde 15 und große Hunde 18 Monate alt sein

17. Teilnehmer der Agilitygruppe sind verpflichtet, sich am Auf- und Abbau der Geräte zu beteiligen

18. Sollte sich der Hund vor oder auf dem Übungsgelände lösen,so ist dies sofort vom Hundeführer zu entfernen

19. Jedes Vereinsmitglied erklärt sich bereit, in regelmäßigen Abständen Kaffee zu kochen (Kaffee wird gestellt)

20. Bitte den Parkplatz auf dem Übungsgelände platzsparend nutzen. Parken am Straßenrand ist zu vermeiden (Landwirtschaftl. Fahrzeuge!)

Bedenkt, alle Übungsleiter und Verantwortlichen arbeiten ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich zum Wohle unserer Hunde !!!